Für Verträge zwischen COMBASTIC e.U. und ihren Auftraggebern. Wir arbeiten ausschließlich mit Unternehmen.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen COMBASTIC e.U., Pfluggasse 8/8, A-1090 Wien, FN 484545t, Handelsgericht Wien (im Folgenden „Combastic") und ihren Auftraggebern.
1.2 Combastic erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.
1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Combastic ihnen schriftlich zustimmt. Die widerspruchslose Erbringung einer Leistung gilt nicht als Zustimmung.
2.1 Combastic erbringt Leistungen der Konzeption, Gestaltung, Texterstellung, technischen Umsetzung, Betreuung und Suchmaschinenoptimierung von Websites sowie Softwareentwicklung und Beratung.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Das Angebot geht diesen Bedingungen im Einzelfall vor.
2.4 Leistungen, die nicht im Angebot stehen, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
3.1 Angebote von Combastic sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande. Schriftform ist auch per E-Mail gewahrt.
3.3 Angaben auf der Website von Combastic, insbesondere Preisangaben mit dem Zusatz „ab", sind unverbindliche Richtwerte und kein Angebot.
4.1 Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Inhalte, Informationen und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig bereit.
4.2 Freigaben erfolgen schriftlich. Erfolgt auf eine Freigabeaufforderung binnen zehn Werktagen keine Rückmeldung, gilt die vorgelegte Leistung als freigegeben.
4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der dadurch entsteht, wird nach Aufwand verrechnet.
4.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt — insbesondere an Texten, Bildern, Logos und Schriften. Er hält Combastic in diesem Umfang schad- und klaglos.
5.2 Der Grund für die Mindestlaufzeit ist die Natur der Leistung: Suchmaschinenoptimierung wirkt nicht kurzfristig. Kürzere Bindungen führen zu Ergebnissen, die weder für den Auftraggeber noch für Combastic aussagekräftig sind.
5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Combastic insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist, oder wenn über die vertragsgegenständliche Website rechtswidrige Inhalte verbreitet werden.
6.1 Das Entgelt wird monatlich im Voraus verrechnet und ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.2 Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
6.3 Bei Zahlungsverzug gebühren Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie der Ersatz notwendiger Betreibungskosten.
6.4 Bei Verzug von mehr als 30 Tagen ist Combastic berechtigt, die Leistungen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Das Entgelt bleibt für diesen Zeitraum geschuldet.
6.5 Das vereinbarte Entgelt bleibt für die Dauer der Mindestlaufzeit unverändert. Eine automatische Wertsicherung oder Indexanpassung findet nicht statt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann Combastic das Entgelt nach Punkt 14 mit der dort vorgesehenen Frist ändern.
7.2 Der Auftraggeber erwirbt kein Recht, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten, weiterzugeben oder auf anderen Systemen zu betreiben.
7.6 Combastic ist berechtigt, das Projekt unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu verwenden — auf der eigenen Website, in Präsentationen und in Bewerbungen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.
8.1 Mit Ende des Vertrags endet das Nutzungsrecht nach Punkt 7.1. Wurde keine Ablöse nach Punkt 7.3 vereinbart, wird die Website abgeschaltet.
8.2 Combastic weist den Auftraggeber spätestens vier Wochen vor Abschaltung schriftlich darauf hin und bietet die Herausgabe seiner Inhalte nach Punkt 7.4 sowie die Domainübertragung nach Punkt 7.5 an.
8.3 Sicherungskopien werden nach Vertragsende noch 30 Tage vorgehalten und danach gelöscht.
9.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit den nachstehenden Einschränkungen.
9.2 Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu prüfen und Mängel binnen 14 Tagen schriftlich und nachvollziehbar zu rügen (§ 377 UGB).
9.3 Combastic behebt gerügte Mängel zunächst durch Verbesserung. Erst wenn zwei Verbesserungsversuche fehlschlagen, stehen die weiteren Gewährleistungsbehelfe offen.
9.5 Für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Website wird keine Gewähr übernommen. Combastic wählt ihre Dienstleister mit Sorgfalt aus und behebt Störungen im Rahmen des Zumutbaren.
9.6 Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf beigestellte Inhalte oder auf Änderungen bei Drittanbietern zurückgehen.
10.1 Combastic haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ebenso die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust, soweit gesetzlich zulässig.
10.3 Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Entgelt begrenzt, das der Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis geleistet hat.
10.4 Die Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.5 Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis gerichtlich geltend zu machen.
11.1 Combastic ist berechtigt, Subunternehmer heranzuziehen.
11.2 Leistungen Dritter — insbesondere Hosting, Domainregistrierung, Zahlungsdienste und Softwarelizenzen — unterliegen zusätzlich deren Bedingungen. Combastic haftet für diese Leistungen nur im Rahmen der Punkte 9 und 10.
12.1 Beide Seiten verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und des DSG.
12.2 Soweit Combastic personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
12.3 Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Beide Seiten behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und erkennbar vertraulich sind, vertraulich — auch über das Vertragsende hinaus.
14.1 Combastic kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens acht Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
14.2 Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen vier Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
15.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
15.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Diese Bedingungen gelten ab 09.2026. Ältere Verträge richten sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.